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Rettungsdienst

Ansprechpartner

Herr
Markus Damböck

Referent Rettungsdienst

Tel: +49 941 -79 603 - 44
Kontakt

Dr. Leo-Ritter-Str. 5
93049 Regensburg

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Der Rettungsdienst in Bayern wird durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt.

Das Bayerische Rote Kreuz steht in Niederbayern/Oberpfalz mit über 1.000 Mitarbeitern/innen, über 270 Fahrzeugen (Rettungswagen, Krankenwagen, Notarztwagen) an 78 Standorten im Rettungsdienst rund um die Uhr für den medizinischen Notfall zur Verfügung.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.