Der Betriebssanitäter
Grundlehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst
Voraussetzung: Erste-Hilfe-Lehrgang (neun Unterrichtseinheiten, nicht länger als zwei Jahre her)
Dauer: 63 Unterrichtsstunden zuzüglich Prüfung
Vergleichbare Ausbildungen: Examinierte Krankenpflegekraft, Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Rettungsdiensthelfer, Fachlehrgang Rettungsdienst, Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung
Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst
Voraussetzung: Muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Grundlehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst absolviert werden!
Dauer: 32 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung
Hinweis: Erst nach erfolgreichem Abschluss des Aufbaulehrgangs darf man sich Betriebssanitäter nennen.
Grund- und Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst
Voraussetzungen: siehe Grundlehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst!
Dauer: 96 Unterrichtseinheiten (zweimal Montag bis Samstag)
Inhalte:
- Aufgaben von Betriebssanitätern/-innen nach Unfallverhütungsvorschrift
- Rechtsgrundlagen
- Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
- Bewusstsein und Störungen
- Atmung und Störungen
- Herzkreislauf/Gefäße und Störungen
- Wiederbelebung
- Schock durch verschiedene Ursachen
- Stoffwechselentgleisungen
- Bauchtrauma
- Akuter Bauch
- Einsetzende Geburt
- Hygiene
- Infektionskrankheiten
- Umgang mit sterilem/kontaminiertem Material
- Dokumentation
- Beobachten von Verletzten und Kranken
- Hilfe bei der Verrichtung der Notdurft und beim Be- und Entkleiden
- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
- Schädel-Hirn- und Polytrauma
- Ruhigstellungsmaßnahmen
- Blutstillung/Wundversorgung und Verbandstechniken
- Thermische Schäden und Stromunfälle
- Vergiftungen/Verätzungen/Arzneimittel
- Rettung und Transport
- Fallbeispiele zu diversen Unfall- und Erkrankungs-/Notfallsituationen
- Die Aufgaben eines Betriebssanitäters nach Unfallverhütungsvorschrift
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Rechtsgrundlagen der betrieblichen Erste Hilfe
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
- Hygiene im Betrieb
- Schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Grund- und Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst
Dauer: zwischen acht und 24 Unterrichtseinheiten
Wiederholung: mindestens alle drei Jahre
Warum dürfen wir Betriebssanitäter aus- und fortbilden?
Das Bayerische Rote Kreuz ist gemäß BGG/GUV-G 949 eine ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaft zur Ausbildung von Betriebssanitätern. Die Ermächtigungsnummer für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst lautet: 3.0200.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier im Internet.