
Die Wasserwacht steht vor neuen Schwierigkeiten, da ihre Einsatzfahrzeuge aufgrund steigender Anforderungen immer schwerer werden. Dies führt dazu, dass immer weniger Mitglieder mit einer klassischen Fahrerlaubnis der Klasse B die Fahrzeuge fahren dürfen. Eine neue Ausbildung ermöglicht es nun, qualifizierte Ausbilder und Prüfer für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf 7,5 Tonnen zu gewinnen, um die Einsatzfähigkeit der Wasserwacht zu sichern.
Von Wilhelm Sitzberger
Regensburg. Auch bei der Wasserwacht werden die Anforderungen an Ausrüstung und Technik immer größer. Die Einsatzfahrzeuge werden dadurch zwangsläufig immer schwerer und liegen inzwischen häufig über der Grenze von 3,5 Tonnen.
Das bedeutet, dass sie mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr gefahren werden dürfen. Bis vor einiger Zeit fiel dies nicht so sehr ins Gewicht, weil es noch viele Wasserwachtler gab, die ihren Führerschein zu Zeiten machten, als es noch den „alten grauen Lappen“ gab.
Mit diesem Führerschein und später auch mit der umgeschriebenen Version im Scheckkartenformat durften sie sogar weit schwerere Fahrzeuge und Gespanne führen. Doch dieser Personenkreis wird aufgrund der demografischen Entwicklung immer kleiner.
Regelung gilt nur fürs Ehrenamt
Mit der Einführung der Führerscheinklasse B im Jahr 1999 wurde die zulässige Gesamtmasse für das Führen von Pkw auf 3,5 Tonnen herabgesetzt, sodass jüngere Mitglieder der Wasserwacht diese Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Es wird daher in absehbarer Zeit fast keine Fahrzeuge mehr in der Wasserwacht geben, die in diese Gewichtsklasse fallen.
Der Gesetzgeber hat jedoch bereits vor einiger Zeit auf diese Entwicklung reagiert und über eine bayerische Verordnung sichergestellt, dass die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen, einschließlich Anhänger, erweitert werden kann.
Diese Regelung gilt jedoch nur im ehrenamtlichen Bereich zur Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, nicht im privaten Bereich. Voraussetzung für diese Erweiterung ist unter anderem, dass sich Mitglieder von Hilfsorganisationen einer theoretischen und praktischen Ausbildung unterziehen und eine praktische Fahrprüfung ablegen.
Dazu werden wiederum qualifizierte Multiplikatoren und Ausbilder benötigt.
Die neu ausgebildeten Ausbilder und Prüfer dürfen offiziell Führer von schweren Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen inklusive Anhänger ausbilden und die praktische Fahrprüfung abnehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Einsatzfähigkeit der Wasserwacht langfristig zu sichern.
Wilhelm Sitzberger, Beauftragter Helferführerschein bei der Wasserwacht im Bezirk Niederbayern/Oberpfalz

Im BRK-Haus in Schwarzenfeld fand eine solche Ausbildung für angehende „Fahrlehrer“ statt. Als Lehrkräfte fungierten neben dem Bezirksbeauftragten Wilhelm Sitzberger die auf Bezirksebene bestellten Multiplikatoren Reinhard Lesinski (KWW Cham) und Max Schlittenbauer (KWW Kelheim).
Die 13 Teilnehmer kamen aus verschiedenen Kreiswasserwachten. Obwohl sie alle erfahrene Fahrzeugführer sind, die mit schwereren Fahrzeugen vertraut sind, gab es dennoch einige Überraschungen bei den vermittelten Inhalten.
Die Teilnehmer wurden in die bayernweit einheitlichen Schulungsunterlagen und die relevanten rechtlichen Aspekte eingeführt. Sie erhielten auch eine eingehende Schulung zur Ausbildung und Prüfung der „Fahrschüler“ und erhielten Teilnahmenachweise, die sie zur erforderlichen Bestellung durch ihren zuständigen Kreisverband berechtigen.
Beste Vorbereitung durch die Ortsgruppe
Ab sofort dürfen sie sich offiziell „Ausbilder und Prüfer zur Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B auf 7,5 Tonnen mit Anhänger (sogenannter großer Helferführerschein)“ nennen und selbstständig ausbilden. Außerdem dürfen sie die praktische Fahrprüfung abnehmen, jedoch nicht bei den Fahrschülern, die sie selbst ausgebildet haben.
Für die logistische Organisation des Lehrgangs waren die Kameraden der Wasserwacht-Ortsgruppe Schwarzenfeld verantwortlich, sodass es niemandem an etwas fehlte. Auch die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Fahrzeuge waren bestens geeignet für einen solchen Lehrgang.
Laut Medienberichten wird auf europäischer Ebene derzeit über eine Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Fahrzeuge, die mit der allgemeinen Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen, von 3,5 auf 4,25 Tonnen nachgedacht.
Doch auch diese Regelung hilft der Wasserwacht nur bedingt weiter, da viele Wasserwacht-Fahrzeuge Kombinationen aus Zugfahrzeug (zum Beispiel GWWR) und Boot sind, deren zulässige Gesamtmasse weit über dieser Grenze liegt.
Anerkennung fürs Ehrenamt
Ob eine solche Regelung auch mit einer zusätzlichen Schulung oder Prüfung verbunden sein wird, bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Wasserwacht wäre es angebracht, auf politischer Ebene dann daran zu denken, dass bereits jetzt für den sogenannten Helferführerschein ausgebildet und geprüft wird.
Nach unserer Meinung wäre es auf jeden Fall sinnvoll, diese Ausbildung und Prüfung auch für eine formlose Umschreibung in eine allgemein gültige Fahrerlaubnis anzuerkennen. Das wäre ein wichtiger Schritt zur Wertschätzung des Ehrenamts, dessen Aktive viel Zeit investieren, um in Not geratenen Menschen zu helfen.
Dank der gezielten Ausbildung können nun qualifizierte Ehrenamtliche den sogenannten großen Helferführerschein erteilen und damit sicherstellen, dass auch in Zukunft alle Einsatzfahrzeuge fachgerecht gefahren werden.
Wilhelm Sitzberger, Beauftragter Helferführerschein bei der Wasserwacht im Bezirk Niederbayern/Oberpfalz