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Stand: 07.04.2021
Das Bayerische Rote Kreuz nimmt den Schutz personenbezogener Daten und damit eingeschlossen auch die Betroffenenrechte sehr ernst.
Mit diesen Erläuterungen zum Datenschutz…
Impressum Anbieterkennung nach § 5 TMG
Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts,Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalzvertreten durch den Bezirksgeschäftsführer Mario…
1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden? Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…
4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen.…